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Fortbildung Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.5
Nutzen
Alle Personen mit der Qualifikation Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.5 müssen diese Präsenzschulung jährlich absolvieren.
Inhalte
- Örtliche Dienstanweisungen / Verfahrensanweisung
- Vertiefung von Kontrollgängen
- Austausch über Ergebnisse von behördlichen und internen Qualitätskontrollmaßnahmen
- Aktuelle Themen, welche sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit auswirken
- Themen werden individuell des Tätigkeitsumfeldes angepasst
- nur für Sicherheitsstreifenfahrer: Fortbildung zur Teilschulung 11.2.3.4 Flugzeugschlepperdurchsuchung (ab Jahr 2026)
Voraussetzungen
- Alle Mitarbeiter welche Zugangskontrollen an einem Flughafen, sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen, benötigen eine Fortbildung nach Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998.
Schulungsart und Dauer
Fortbildung in Präsenz über 5 UE à 45 Minuten plus (ab Jahr 2026) 2 UE für Mitarbeiter mit der Qualifikation "Sicherheitsstreifenfahrer"
Wiederholung
- jährlich
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Treffpunkt
Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer circa 15 Minuten vor Kursbeginn anwesend zu sein. Personen, die nach Beginn der Schulung eintreffen, können leider nicht mehr teilnehmen.

