Fortbildung Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.5

Nutzen

Alle Personen mit der Qualifikation Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.5 müssen diese Präsenzschulung jährlich absolvieren.  

Inhalte

  • Örtliche Dienstanweisungen / Verfahrensanweisung
  • Vertiefung von Kontrollgängen
  • Austausch über Ergebnisse von behördlichen und internen Qualitätskontrollmaßnahmen
  • Aktuelle Themen, welche sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit auswirken 
  • Themen werden individuell des Tätigkeitsumfeldes angepasst
  • nur für Sicherheitsstreifenfahrer: Fortbildung zur Teilschulung 11.2.3.4 Flugzeugschlepperdurchsuchung (ab Jahr 2026)

Voraussetzungen

  • Alle Mitarbeiter welche Zugangskontrollen an einem Flughafen, sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen, benötigen eine Fortbildung nach Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998.

Schulungsart und Dauer

Fortbildung in Präsenz über 5 UE à 45 Minuten  plus  (ab Jahr 2026) 2 UE für Mitarbeiter mit der Qualifikation "Sicherheitsstreifenfahrer"

Wiederholung

  • jährlich


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Treffpunkt

Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer circa 15 Minuten vor Kursbeginn anwesend zu sein. Personen, die nach Beginn der Schulung eintreffen, können leider nicht mehr teilnehmen.

Orientierungsplan Schulungsabteilung
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