Im Interesse aller Beteiligten der Luftfahrt ist es notwendig, alle Bewegungen in der Luft in den Kontrollzonen durch die Flugsicherung zu kontrollieren, um Zwischenfälle mit privaten Drohnen zu verhindern.

Wo herrscht ein Flugverbot für Drohnen und Flugmodelle?

Bei privater Nutzung von Multicopter (meist Drohnen genannt) spricht man auch von "Flugmodellen", bei gewerblicher Nutzung von "unbemannten Luftfahrtsystemen", kurz UAS. Flugmodelle und UAS benötigen innerhalb von sogenannten Kontrollzonen (Luftraum D-CTR) immer eine Freigabe durch die örtliche Flugsicherung.

Wichtige Informationen zum Freigabeverfahren enthält die Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach § 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle.

Uebersichtskarte Drohne Airport Nuernberg

Wie erhalte ich eine Freigabe?

Betreiben Sie ein Flugmodell zum Freizeitzweck, schließen Sie sich am besten einem ortsansässigen Modellflugverein an. Diese Vereine haben meist Modellflugplätze eingerichtet und in der Regel Betriebsabsprachen mit der dort zuständigen Flugsicherung getroffen.

Nach § 21h Abs. 3 Nr. 2 LuftVO ist über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1.000 m von der Begrenzung von Flughäfen sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von weniger als 1.000 m aller in beide An- und Abflugrichtungen um jeweils 5 Kilometer verlängerten Bahnmittellinien von Flughäfen ein geografisches UAS-Gebiet (Unmaned-Aircraft-System) nach Art. 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (UAS-Regulation) eingerichtet.

Das geografische UAS-Gebiet für den Flughafen Nürnberg wird zur Gänze von der Kontrollzone (CTR) Nürnberg überlagert. Die Nutzung des kontrollierten Luftraums in der CTR durch UAS bedarf nach § 21 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO immer einer Flugverkehrskontrollfreigabe durch die hier zuständige Flugsicherungsorganisation DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Diese Freigabe wird je nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch die DFS allgemein oder individuell erteilt. Näheres hierzu ist in der jeweils gültigen Allgemeinverfügung der DFS geregelt.

UAS-Betreiber, die entweder über eine allgemeine oder über eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe nach der Allgemeinverfügung der DFS verfügen, sind damit automatisch auch Inhaber der erforderlichen Genehmigung nach § 21i Abs. 1 LuftVO der Landesluftfahrtbehörde.

Weitere wichtige Informationen sowie die geografische Erstreckung des betroffenen Bereiches für den Verkehrsflughafen Nürnberg können Sie dem Map Tool auf der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingerichteten Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (https://www.dipul.de/homepage/de/) unter der Kartenebene „Luftverkehr“ entnehmen.

Ohne Genehmigung fliegen - was sind die Folgen?

Im Interesse aller Beteiligten der Luftfahrt ist es notwendig, alle Bewegungen in der Luft in den Kontrollzonen durch die Flugsicherung zu kontrollieren, um Zwischenfälle mit privaten Drohnen zu verhindern.

Beachten Sie bitte, dass Sie auch bei unbeabsichtigten Verstößen gegen geltende luftrechtliche Bestimmungen eine teure Ordnungswidrigkeit, bei Gefährdung anderer sogar eine Straftat begehen können!

Bei rechtzeitiger Anmeldung kann eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten gefunden werden. Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite und können eine Gefährdung des Luftverkehrs ausschließen.

Darf ich meine Drohne mit ins Handgepäck nehmen, wenn ich fliege?

Grundsätzlich ist die Mitnahme eines Multicopters im Handgepäck erlaubt. Der Transport der Akkus ist allerdings nicht unkritisch. Die meisten Drohnen verfügen über einen so genannten LiPo-Akku.

Lithium-Polymer-Akku gelten bei den meisten Fluggesellschaften als Gefahrgut – sie dürfen nicht ohne Weiteres im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden.

Aus diesem Grund müssen Drohnen-Ersatz-Akkus in aller Regel separat im Handgepäck bei einer Reise mit einem Flugzeug transportiert werden.

Tipp: Droniq App herunterladen

Die Deutsche Flugsicherung hat in Kooperation mit Unifly die App Droniq entwickelt. Auf einer interaktiven Karte können Sie sehen, wo Sie Ihre Drohne in Ihrer Umgebung einsetzen dürfen.

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