Unsere Strategie ist es, den direkten Wettbewerb auf den Märkten des "Red Ocean" zu vermeiden und neue Möglichkeiten im "Blue Ocean" zu nutzen, z. B. auf unbedienten Flugstrecken.
Wer den Flughafen mit Luftfahrzeugen benutzt, ihn betritt oder befährt, ist den Vorschriften der Flughafenbenutzungsordnung, den dazu gehörenden Anlagen und den zu ihrer Durchführung ergehenden Weisungen des Flugplatzbetreibers unterworfen. Die Flughafenbenutzungsordnung gilt ebenso für alle Behörden, Organisationen und Unternehmen, die auf dem Gelände des Flugplatzbetreibers tätig sind bzw. Leistungen erhalten oder erbringen.