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- Fortbildung Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.1b
Fortbildung Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.1*** (ohne Röntgen), 11.2.3.3*, 11.2.3.4, 11.2.3.5
Nutzen
Alle Personen mit der Qualifikation Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.1***, 11.2.3.3*, 11.2.3.4 und 11.2.3.5 müssen diese Präsenzschulung einmal im Kalenderjahr absolvieren.
Inhalte
- Luftsicherheitsgesetz
- Drei Säulen Modell im Wandel zum Vier Säulen Modell
- Zugangsberechtigungen und Ausweise
- Fahrzeugkontrolle
- ETD-Gerät und Alarmauflösung
- Verbotene Gegenstände nach LuftSiG §11 → Anlage 1-A
- Flughafenlieferungen / Kategorien von Gegenständen / Warenannahme
- Meldewege
- Umgang mit Klimaaktivisten
- Situationstraining
- Praktische Übungen an den Kontrollstellen
Voraussetzungen
- Qualifikation Luftsicherheitskontrollpersonal nach DVO (EU) 2015/1998
- Arbeitsmedizinische Bestätigung über die physische und mentale Eignung
Schulungsart und Dauer
- Fortbildung in Präsenz über 38 UE à 45 Minuten (entspricht 4 Schulungstagen)
Wiederholung
- jährlich
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Treffpunkt
Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer circa 15 Minuten vor Kursbeginn anwesend zu sein. Personen, die nach Beginn der Schulung eintreffen, können leider nicht mehr teilnehmen.

