Fortbildung Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.1*** (ohne Röntgen), 11.2.3.3*, 11.2.3.4, 11.2.3.5

Nutzen

Alle Personen mit der Qualifikation Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.1***, 11.2.3.3*, 11.2.3.4 und 11.2.3.5 müssen diese Präsenzschulung  einmal im Kalenderjahr absolvieren.  

Inhalte

  • Luftsicherheitsgesetz
  • Drei Säulen Modell im Wandel zum Vier Säulen Modell
  • Zugangsberechtigungen und Ausweise
  • Fahrzeugkontrolle
  • ETD-Gerät und Alarmauflösung
  • Verbotene Gegenstände nach LuftSiG §11 → Anlage 1-A
  • Flughafenlieferungen / Kategorien von Gegenständen / Warenannahme
  • Meldewege
  • Umgang mit Klimaaktivisten
  • Situationstraining
  • Praktische Übungen an den Kontrollstellen

Voraussetzungen

  • Qualifikation Luftsicherheitskontrollpersonal nach DVO (EU) 2015/1998
  • Arbeitsmedizinische Bestätigung über die physische und mentale Eignung 

Schulungsart und Dauer

  • Fortbildung in Präsenz über 38 UE à 45 Minuten (entspricht 4 Schulungstagen)

Wiederholung

  • jährlich


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Treffpunkt

Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer circa 15 Minuten vor Kursbeginn anwesend zu sein. Personen, die nach Beginn der Schulung eintreffen, können leider nicht mehr teilnehmen.

Orientierungsplan Schulungsabteilung
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