Fluglärm
Maßnahmen, Berichte & Kontakt
Vollzug des Fluglärmschutzgesetzes (FluLärmG) am Airport Nürnberg
Die Bayerische Staatsregierung hat die „Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Nürnberg“ beschlossen. Sie wurde am 16.09.2014 im bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 01.10.2014 in Kraft. Zuständig für den Vollzug des FluLärmG am Flughafen Nürnberg ist die Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern (LAN).
Kontakt Luftamt Nordbayern
Bei allen Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Luftamt Nordbayern.
Standort
Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg
Telefon
+49 911 527000
Lärmminderung
Flugroutenoptimierung
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung werden Flugrouten so optimiert, dass möglichst wenig Wohngebiete betroffen sind.
Entgeltpolitik
Unsere Entgeltordnung fördert den Einsatz lärmarmer Flugzeuge. Der Gebrauch von lauten Flugzeugtypen führt zu höheren Kosten für Starts.
Technische Lärmreduzierung
Seit den 1970er Jahren ist es in der Luftfahrt gelungen, die Lautstärke der Triebwerke von Flugzeugen um mehr als 20 dB(A) zu reduzieren.
Nachtflugbeschränkung
Die 1997 erlassene und 2006 unbefristet verlängerte Nachtflugregelung erlaubt in der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) nur noch den Verkehr von besonders lärmarmen Flugzeugen, die in der sogenannten »Bonusliste« des Bundesverkehrsministeriums eingetragen sind. Insbesondere für Starts zwischen 0 und 5 Uhr müssen die Fluggesellschaften nach der Entgeltordnung in der Regel mehr bezahlen als für Starts außerhalb dieses Zeitfensters.
Fluglärmüberwachung
Um die Belastungen durch Fluglärm und die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen, erfolgt die Fluglärmüberwachung an acht festen Messstellen rund um die Uhr. Die Ergebnisse werden regelmäßig im Rahmen der Fluglärmkommission diskutiert.
Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Flugzeuge für den Flughafen Nürnberg
Die Aufgaben sowie die Zusammensetzung der Fluglärmkommission sind im §32b Luftverkehrsgesetz geregelt. Die Fluglärmkommission ist das Beratungsorgan für die Genehmigungsbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr), das Bundesaufsichtsamt für die Flugsicherung sowie die die Flugsicherung durchführende Flugsicherungsorganisation (Deutsche Flugsicherung GmbH).
Die Fluglärmkommission für den Flughafen Nürnberg besteht aus Vertretern der Stadt Nürnberg sowie dem Flughafen unmittelbar benachbarter Städte und Gemeinden, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, der TUIfly als Vertreterin der Luftverkehrsgesellschaften, der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, der Flughafen Nürnberg GmbH als Flughafen-Betreiber sowie der Bundesvereinigung gegen Fluglärm.
Mitglieder der Fluglärmkommission
- Stadt Nürnberg
- Stadt Fürth
- Gemeinde Schwaig b. Nürnberg
- Gemeinden Veitsbronn, Obermichelbach, Puschendorf, Tuchenbach
- Stadt Erlangen
- Stadt Herzogenaurach
- Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
- die "Fluglärm-Schutzgemeinschaft Nürnberg und Umgebung e.V." für die Bundesvereinigung gegen Fluglärm
- Malta Air Ltd. für Ryanair
- TUIFly GmbH
- Aero-Dienst GmbH Nürnberg
- Flughafen Nürnberg GmbH
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- IHK Nürnberg für Mittelfranken
Vorsitzender der Kommission ist Herr Daniel F. Ulrich (Planungs- und Baureferent Stadt Nürnberg).
Kontakt zur Umweltabteilung am Airport
Umweltabteilung Airport Nürnberg
Standort
Flughafenstraße 100
90411 Nürnberg
Monatliche Immissionsberichte herunterladen
Sie finden hier die Immissionsberichte der Jahre 2023 und 2024. Für ältere Berichte fragen Sie bitte direkt bei uns nach.
Aufgrund der notwendigen Nachbearbeitung der Daten der Fluglärmmessanlage und der erforderlichen statistischen Auswertungen erfolgt die Veröffentlichung in der Regel jeweils am Ende des übernächsten Monats.
Standort für Lärmmessstelle gesucht
Wir suchen nach einem neuen Standort für eine Messstelle im Bereich Effeltricher Straße / Thuisbrunner Straße in Nürnberg. Es müsste ein Mast (z.B. auf dem Dach) installiert werden können sowie eine wettergeschützte Fläche für einen kleinen Schaltschrank (idealerweise auf dem Dachboden) vorhanden sein.
Bei Interesse an einer Vermietung wenden Sie sich gerne an umwelt@airport-nuernberg.de.